Was oft behauptet wird – und was tatsächlich gilt
| Oft behauptet | Tatsächlich gilt |
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| „ViDA macht SEPA-QR-Codes auf Rechnungen EU-weit Pflicht“ | ViDA schreibt strukturierte E-Rechnungen (XML nach EN 16931) für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen ab 1.7.2030 vor. Einen Zahlungs-QR-Code erwähnt die Verordnung nirgends. |
| „Slowenien hat die SEPA-QR-Pflicht bereits seit 2024“ | Die slowenische Norm ZDavPR gilt bereits seit 2016 und regelt die steuerliche Meldung (Fiskalisierung) von Rechnungen – nicht die Pflicht zu einem Zahlungs-QR-Code. |
| „Deutschland und Frankreich führen die SEPA-QR-Pflicht 2026–2028 ein“ | Für eine QR-Zahlungscode-Pflicht ist keine gesetzliche Grundlage bekannt. Deutschland und Frankreich haben allerdings beide eine echte, aber andere Pflicht: Deutschland verlangt die E-Rechnungspflicht für das Rechnungsformat (XRechnung/ZUGFeRD, 2025–2028). Frankreich führt ab September 2026 die Empfangspflicht für E-Rechnungen für alle Unternehmen ein, mit Ausstellungspflicht für große und mittelgroße Unternehmen (Format Factur-X, UBL 2.1 oder CII, EN 16931-konform) – ab September 2027 auch für KMU und Kleinstunternehmen (Art. 153 Loi de Finances 2020, DGFiP). |
| „Alle EU-Länder müssen SEPA-QR-Codes bis 2030 einführen“ | Die 2030-Frist bei ViDA betrifft das E-Rechnungsformat (XML), nicht Zahlungs-QR-Codes. |
Auch ohne gesetzliche Pflicht sparen SEPA-QR-Codes (GiroCodes) Zeit: Der Empfänger scannt den Code mit der Banking-App, statt IBAN und Betrag abzutippen. Deshalb setzen immer mehr Rechnungssteller freiwillig darauf – unabhängig von einer Rechtspflicht.